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§ 1 Geltungsbereich

(1) Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Sie sind vereinbarter Bestandteil aller mit uns abgeschlossenen Verträge. Sie gelten für künftige Kaufverträge und Geschäftsbedingungen auch dann, wenn sie nicht nochmals ausdrücklich einbezogen werden.

(2) Die mit unseren Geschäftsbedingungen nicht übereinstimmenden Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind für uns dann verbindlich, wenn sie bei Vertragsabschluss schriftlich von uns anerkannt werden.

(3) Gegenbestätigungen unseres Auftraggebers mit entsprechendem Hinweis auf dessen Geschäftsbedingungen werden hiermit ausdrücklich widersprochen.

§ 2 Angebote

(1) Unsere Angebote sind freibleibend.

(2) Die Verpflichtung zur Ausführung des Auftrages entsteht erst mit unserer schriftlichen Bestätigung. Der Inhalt dieser schriftlichen Auftragsbestätigung ist ausschließlich maßgebend. Weitere Abreden – auch fernmündlich oder telegrafische – bedürfen der schriftlichen Bestätigung, soweit sie Rechtswirksamkeit erlangen sollen.

(3) Angaben in Anzeigen, Prospekten usw. sind (einschließlich des Preises) nur dann verbindlich, wenn dies ausdrücklich vereinbart wird.

§ 3 Preise/Gegenleistung

(1) Die in unserem Angebot genannten Preise gelten unter dem Vorbehalt, dass die der Abgabe des Angebots zugrunde liegenden Auftragsdaten unverändert bleiben. Die Preise enthalten keine Mehrwertsteuer; diese wird gesondert hinzugerechnet. Unsere Preise verstehen sich ab Werk einschl. Verpackung. Fracht, Porto, Versicherung sowie sonstige Versandkosten schließen sie nicht ein. Auf Wunsch wird ein entstehender Transportaufwand gesondert im Preisangebot ausgewiesen.

(2) Zusätzliche Leistungen und Lieferungen werden gesondert berechnet und sind vom Auftraggeber zu tragen. Weiter werden dem Auftraggeber die auf seine Veranlassung hin vorgenommenen nachträglichen Änderungen, d. h. nach Vertragsabschluss, berechnet. Als nachträgliche Änderung gelten auch Wiederholungen von Probeandrucken, die vom Auftraggeber wegen geringfügiger Abweichung von der Vorlage verlangt werden.

(3) Skizzen, Entwürfe, Probesatz, Probedrucke, Muster und ähnliche Vorarbeiten, die vom Auftraggeber veranlasst sind, werden berechnet, auch wenn kein Vertrag, welcher eine entsprechende Weiterverarbeitung dieser einschließt, zustande kommt.

§ 4 Zahlungsbedingungen

(1) Die Zahlung hat spesenfrei in deutscher Währung an unserem Sitz zu erfolgen. Unsere Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen des Rechnungsdatums ohne jeden Abzug fällig. Rechnungsbeträge unter 100,- € sind sofort fällig. Maßgebend für die Einhaltung der Zahlungsfrist ist der Tag des Geldeingangs, bei Schecks der Tag der Einlösung durch die Bank. Zahlung durch Wechsel unterliegt der vorherigen Vereinbarung. Wechsel werden nur zahlungshalber angenommen. Der Auftraggeber trägt Diskont und Spesen. Sie sind sofort vom Auftraggeber zu zahlen. Für die rechtzeitige Vorlegung, Protestierung, Benachrichtigung und Zurückleitung des Wechsels bei Nichteinlösung haften wir nicht, sofern uns oder unseren Erfüllungsgehilfen nicht grobe Fahrlässigkeit bzw. Vorsatz zur Last fallen. Sämtliche in unseren Händen befindliche Papiere des Auftraggebers sowie alle sonstigen persönlichen oder dringlichen Sicherungen werden ohne Protesterhebung sofort fällig, wenn es zu Protesterhebungen gegen den Auftraggeber wegen irgendeines Wechsels oder Schecks gekommen ist.

(2)Werden uns nach Vertragsabschluss Umstände bekannt, die nach unserem Dafürhalten auf Grund einer Verschlechterung der Vermögenslage des Auftraggebers die Erfüllung des Zahlungsanspruches gefährden, so sind wir ab dem Zeitpunkt des Bekanntwerdens nach unserer Wahlberechtigt,
a) vom Vertrag zurückzutreten ohne Nachfristsetzung oder
b) nur gegen Sicherheitsleistung zu liefern oder
c) nur gegen Vorauszahlung und sofortiger Bezahlung aller Rechnungen, mit deren Bezahlung sich der Auftraggeber in Verzug befindet, zu liefern.
Der Auftragnehmer ist berechtigt,
- im Falle b) und c) noch nicht ausgelieferte Ware zurückzuhalten sowie bzw.
- in den Fällen a), b) und c) die Weiterarbeit an noch laufenden Aufträgen ohne seine Verpflichtung unsererseits zum Schadenersatz sofort einzustellen.

(3) Im Falle des Zahlungsverzuges sind wir ebenfalls berechtigt, die sofortige Bezahlung aller Rechnungen zu fordern, mit denen sich der Auftraggeber in Verzug befindet, noch nicht ausgelieferte Ware zurückzuhalten sowie die Weiterarbeit an den laufenden Aufträgen ohne eine Verpflichtung zum Schadenersatz unsererseits sofort einzustellen. Dies gilt analog bei Verzug des Auftraggebers mit einer Teilzahlung. Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 3 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu zahlen; die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen.

(4) Der Auftraggeber kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung aufrechnen. Er hat uns vor Ausübung dieses Rechtes zu informieren.

(5) Wir sind berechtigt, bei Bestellung größerer Papiermengen bzw. anderer Materialien ab Bereitstellung einer Vorauszahlung dieser zu verlangen. Weiterhin sind wir berechtigt, bei gewünschten Tranchenlieferungen die kompletten Vorleistungen bis zur buchbinderischen Aufarbeitung zu berechnen, für die je Tranche der Preis gesondert zu vereinbaren ist.

§ 5 Lieferung

(1) Liefertermine und -fristen sind nur gültig, wenn sie unsererseits ausdrücklich bestätigt werden.

(2) Ist eine nach Zeiträumen bestimmte Lieferfrist vereinbart, beginnt diese am Tag der Absendung der Auftragsbestätigung und endet am Tag der Versendung der Ware (bei fehlender Versandverfügung am Tage der Versandbereitschaft).

(3) Für die Dauer der Prüfung der Korrekturabzüge, Andrucke, Fertigmuster, Klischees, Lithos usw. durch den Auftraggeber wird die Lieferfrist vom Tag der Absendung an den Auftraggeber bis zum Tage des Eintreffens seiner Stellungnahme gehemmt und verlängert sich entsprechend. Analoges gilt bei der Überschreitung von vereinbarten Zwischenterminen durch den Auftraggeber.

(4) Verlangt der Auftraggeber nach der Auftragsbestätigung Änderungen des Auftrages, welche die Anfertigungsdauer beeinflussen, beginnt mit der Bestätigung der Änderungen eine neue Lieferfrist. Aufträge, bei denen Änderungen in der Auflage oder Farbigkeit eintreten, müssen neu kalkuliert werden.

(5) Im Falle höherer Gewalt und sonstiger unvorhersehbarer, außergewöhnlicher und unverschuldeter Umstände, z. B. bei Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, Mangel an Transportmitteln, behördlichen Eingriffen, Energieversorgungsschwierigkeiten usw. – auch wenn sie bei den Zuliefern entstehen –, verlängern sich, wenn der Auftragnehmer an der rechtzeitigen Erfüllung seiner Verpflichtung behindert ist, die Lieferzeit in angemessenem Umfang. Wird durch die genannten Umstände die Lieferung oder Leistung unmöglich oder unzumutbar so wird der Auftragnehmer von seiner Lieferverpflichtung frei. Sofern die Lieferverzögerung länger als 2 Monate dauert, ist der Auftraggeber berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Verlängert sich die Lieferzeit oder wird der Auftragnehmer von der Lieferverpflichtung frei, so kann der Auftraggeber hieraus keine Schadenersatzansprüche herleiten. Auf die genannten Umstände kann sich der Auftragnehmer nur berufen, wenn er den Auftraggeber unverzüglich benachrichtigt.

(6) Bei Lieferung haften wir nur für Schäden, die durch uns vorsätzlich bzw. grob fahrlässig verursacht wurden. Der Auftraggeber ist bei Lieferverzug zur Geltendmachung seiner gesetzlichen Rechte nach Stellung einer angemessenen Nachfrist berechtigt.

§ 6 Versand/Verpackung

(1) Der Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers. Die Gefahr geht auf den Auftraggeber über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person oder Anstalt übergeben worden ist. Verzögert sich der Versand auf Veranlassung bzw. Wunsch des Auftraggebers, so geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf ihn über. Nimmt der Auftraggeber die Lieferung nicht innerhalb einer angemessenen Frist ab oder ist der Versand infolge von Umständen, die wir nicht zu vertreten haben, nicht möglich, sind wir berechtigt, die Lieferung für Rechnung und Gefahr des Auftraggebers selbst bzw. bei einem Spediteur einzulagern.

(2) Lieferungen werden von uns nur auf ausdrückliche Anweisung und Kosten des Auftraggebers versichert.

(3) Verpackung wird zu den Selbstkosten zuzüglich Mehrwertsteuer berechnet und nicht zurückgenommen.

§ 7 Eigentumsvorbehalt

(1) Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller unserer zum Rechnungsdatum bestehenden Forderungen gegenüber dem Auftraggeber unser Eigentum. Zur Weiterveräußerung ist der Auftraggeber nur im ordnungsgemäßen Geschäftsgang berechtigt. Der Auftraggeber tritt seine Forderungen aus der Weiterveräußerung hierdurch an uns ab; wir nehmen die Abtretung hiermit an.

(2) Uns steht an den vom Auftraggeber angelieferten Firmen, Klischees, Manuskripten, Rohmaterialien uns sonstigen Gegenständen ein Zurückbehaltungsrecht gemäß § 369 HGB bis zur vollständigen Erfüllung aller fälligen Forderungen aus der Geschäftsverbindung zu.

§ 8 Beanstandungen

(1) Der Auftraggeber hat die Vertragsgemäßheit der gelieferten Ware sowie der zur Korrektur übersandten Vor- und Zwischenerzeugnisse in jedem Fall zu prüfen. Die Gefahr etwaiger Fehler geht mit der Druckreiferklärung auf den Auftraggeber über, soweit es sich nicht um Fehler handelt, die erst in dem sich an die Druckreiferklärung anschließenden Fertigungsvorgang entstanden oder erkannt werden konnten. Das gleiche gilt für alle sonstigen Freigabeerklärungen des Auftraggebers zur weiteren Herstellung.

(2) Beanstandungen sind nur innerhalb einer Woche nach Empfang der Ware zulässig.

(3) Bei berechtigten Beanstandungen sind wir nach unserer Wahl unter Ausschluss anderer Ansprüche zur Nachbesetzung und/oder Ersatzlieferung verpflichtet, und zwar bis zur Höhe des Auftragswertes, es sei denn, eine zugesicherte Eigenschaft fehlt oder uns bzw. unseren Erfüllungsgehilfen fallen Vorsatz bzw. grobe Fahrlässigkeit zur Last. Das gleiche gilt für den Fall einer berechtigten Beanstandung der Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Im Falle verzögerter, unterlassener oder misslungener Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann der Auftraggeber Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Wandlung) verlangen. Die Wandlung ist ausgeschlossen, wenn der Mangel den Wert oder die Tauglichkeit der gelieferten Ware nur unerheblich mindert. Die Haftung für Mängelfolgeschäden wird ausgeschlossen, es sei denn, uns bzw. unseren Erfüllungsgehilfen fallen Vorsatz bzw. grobe Fahrlässigkeit zur Last.

(4) Bei farbigen Reproduktionen in allen Druckverfahren können geringfügige Abweichungen vom Original nicht beanstandet werden. Das gleiche gilt für den Vergleich zwischen Andrucken und Auflagendruck.

(5) Für Abweichungen in der Beschaffenheit des eingesetzten Materials haften wir nur bis zur Höhe der eigenen Ansprüche gegen den jeweiligen Zulieferer. In einem solchen Fall sind wir von unserer Haftung befreit, wenn wir unsere Ansprüche gegen den jeweiligen Zulieferer an den Auftraggeber abtreten.

(6) Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 5 % der bestellten Auflage können nicht beanstandet werden.

§ 9 Verwahren/Versichern

(1) Vorlagen, Rohstoffe, Druckträger und andere der Wiederverwendung dienende Gegenstände sowie Halb- und Fertigerzeugnisse werden nur nach vorheriger Vereinbarung gegen besondere Vergütung über den Auslieferungstermin hinaus verwahrt.

(2) Die vorstehend bezeichneten Gegenstände werden, soweit sie vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt werden, bis zum Auslieferungstermin pfleglich behandelt. Für Beschädigungen haften wir nur bei Vorsatz bzw. grober Fahrlässigkeit.

(3) Sollen die vorstehend bezeichneten Gegenstände versichert werden, so hat der Auftraggeber die Versicherung selbst zu besorgen.

§ 10 Haftung aus sonstigen Gründen

(1) Sonstige Schadenersatzansprüche des Auftraggebers gegen uns bzw. unsere Erfüllungsgehilfen, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere aus Verschulden aus Anlass von Vertragshandlungen, aus Verzug, aus positiver Vertragsverletzung und/oder aus unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz bzw. grober Fahrlässigkeit.

§ 11 Urheberrecht

Der Auftraggeber haftet allein, wenn durch die Ausführung seines Auftrages Rechte, insbesondere Urheberrechte Dritter, verletzt werden. Der Auftraggeber hat uns von allen Ansprüchen Dritter wegen einer Rechtsverletzung freizustellen.

§ 12 Impressum

Auf Vertragserzeugnissen können wir mit Zustimmung des Auftraggebers in geeigneter Weise auf unsere Firma hinweisen. Der Auftraggeber kann die Zustimmung nur verweigern, wenn er hieran ein überwiegendes Interesse hat.

§ 13 Erfüllungsort, Gerichtsstand, Wirksamkeit

(1) Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Ansprüche und Rechtsstreitigkeiten einschließlich Wechsellagen für beide Vertragspartner ist Suhl, sofern unser Auftraggeber Vollkaufleute im Sinne des HGB sind.

(2) Durch etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen wird die Wirksameit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.